Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Sabrina Jung (Auftragnehmerin) und ihrer Kundschaft (Auftraggeber:in).
(2) Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB an. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Auftragserteilung
Als Basis für die Erteilung des Auftrages dient ein verbindlicher Kostenvoranschlag, der dem Auftraggeber als PDF-Datei oder wahlweise in Papierform zugestellt wird. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch den Auftraggeber schriftlich per Mail oder in Papierform.
§ 3 Lektorat
(1) Lektorat versteht sich in diesem Zusammenhang als Beratungsleistung. Die Beseitigung von orthografischen und grammatikalischen Fehlern steht beim Lektorat nicht im Mittelpunkt. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass auch nach dem Lektorat noch Fehler im Text enthalten sein können.
(2) Der Auftraggeber erhält im Rahmen des Lektorates Vorschläge, wie der Text stilistisch und inhaltlich zu verbessern wäre. Korrekturen oder Vorschläge werden, wenn nicht anders vereinbart, bei Word-Dokumenten direkt in der Datei mithilfe der Funktion „Änderungen nachverfolgen“ durchgeführt. Diese Vorschläge bedürfen der Umsetzung durch den Auftraggeber.
(3) Das zu überarbeitende Dokument muss der Auftragnehmerin zum schriftlich festgesetzten Zeitpunkt vorgelegt werden, da nur so die zeitliche Einhaltung eines ggf. vereinbarten Termins gewährleistet ist.
(4) Überarbeitungen werden nur digital durchgeführt.
§ 4 Korrektorat
(1) Das Korrektorat beinhaltet die Prüfung von Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik. Zudem werden einheitliche Schreibweisen überprüft. Eine inhaltliche und stilistische Prüfung ist nicht Teil des Korrektorats.
(2) Korrekturen werden, wenn nicht anders vereinbart, bei Word-Dokumenten direkt in der Datei mithilfe der Funktion „Änderungen nachverfolgen“ durchgeführt.
(3) Das zu überarbeitende Dokument muss der Auftragnehmerin zum schriftlich festgesetzten Zeitpunkt vorgelegt werden, da nur so die zeitliche Einhaltung eines ggf. vereinbarten Termins gewährleistet ist.
(4) Überarbeitungen werden nur digital durchgeführt.
§ 5 Bearbeitungszeitraum
(1) Die Auftragnehmerin bemüht sich, Terminzusagen pünktlich und zuverlässig einzuhalten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Über Verspätungen in der Abwicklung wird der Auftraggeber zeitnah in Kenntnis gesetzt. Bei unzumutbarem Leistungsverzug ist der Auftraggeber nach dem Gewähren einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Teilleistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt erbracht wurden, werden nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
(2) Hinsichtlich der Frist für die Fertigstellung des korrigierten Textes sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend.
(3) Die Übergabe des lektorierten Textes erfolgt auf elektronischem Weg.
(4) Die Auftragnehmerin haftet nicht für den Versand, die Datenübertragung und evtl. hieraus resultierende Fehler. Der Auftraggeber hat die Vollständigkeit der übersandten Texte zu prüfen.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Qualität der Arbeit zu überprüfen und eventuell festgestellte Mängel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ende des Bearbeitungszeitraumes geltend zu machen. Der Bearbeitungszeitraum endet mit der Übersendung des bearbeiteten Textes an den Auftraggeber. Erfolgt die Beanstandung der Mängel nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Nur wenn diese Nachbesserung nicht erbracht werden kann, besteht der Anspruch auf eine anteilige Minderung des vereinbarten Honorars.
(2) Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden.
(3) Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Auftragnehmerin habe den Auftrag nicht entsprechend seiner Wünsche ausgeführt.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Nach Fertigstellung der Leistung wird diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(2) Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber der Auftragnehmerin sind ausgeschlossen. Einzige Ausnahme ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Auftragnehmerin.
Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte ist der Auftraggeber verantwortlich.
(2) Das Risiko der elektronischen Übermittlung von Daten und Dateien trägt der Auftraggeber. Für den Fall, dass unbefugte Dritte sich auf elektronischem Wege Zugriff auf die übermittelten Daten und Dateien verschaffen, ist die Auftragnehmerin nicht zur Rechenschaft zu ziehen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Daten des Auftraggebers, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben, oder für Schäden, die durch widerrechtliche Aneignung entstehen können.
(3) Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Daten und Dateien des Auftraggebers werden von der Auftragnehmerin nur zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
(2) Alle Daten und übermittelten Inhalte werden vertraulich behandelt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des bearbeiteten Textes anzufertigen und diese aufzubewahren.
§ 10 Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann den erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Überarbeitung kündigen. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall berechtigt, dem Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
(2) Wird ein beauftragtes Lektorat vor Beginn gekündigt, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- Euro fällig. Bei einer Verschiebung des Termins entfällt die Entschädigung.
(3) Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Leistungen zu erstatten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
§ 11 Erwähnung im Impressum und Referenzen
(1) Der Auftraggeber ist bei einem Lektorat und/oder Korrektorat berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Auftragnehmerin im Impressum seines Werks zu erwähnen. Der Name der Auftragnehmerin ist wie folgt zu nennen:
Lektorat Facettenreich - Sabrina Jung / www.lektorat-facettenreich.de
(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das lektorierte Werk des Auftraggebers als Referenz auf ihrer Website zu nennen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Durch die rechtliche Unzulässigkeit oder die schriftliche Veränderung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
Stand: 1. August 2024
Lektorat Facettenreich - Sabrina Jung